„Das Grundgesetz zu versenken, war eine gute Idee, eine sogar historische Idee, man war sich dessen nur nicht bewusst“.

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Aus aktuellem Anlass, 70 Jahre Grundgesetz, und den Lobeshymnen von Steinmeier, Maas und anderen,

bandicam 2018-09-24 14-18-37-710

man sollte sich daran erinnern wie es wirklich war und ist, besonders an die huendische Unterwerfung unter die alliierten Kontrollratsbeschluesse und die Verweigerung der Regierung Deutschlands, dem Volk endlich eine Verfassung zu gewaehren, von der auch im 2+4 Vertrag die Rede ist.

https://deutsch.rt.com/meinung/88434-besatzungsrecht-deutschland-trotz-2plus4-vertrag/

 

Grundgesetz versenkt

Ich weiss nicht was da ausser dem Grundgesetz zu den 1 Milliarde Dokumenten gehoert, die man da in einem Schacht im Schwarzwald versenkt und fuer die Nachwelt konserviert hat, sicherlich war die Verfassung der ehemaligen DDR nicht dabei, obwohl sie es wert gewesen waere, zumindestens fuer das Geschichtsverstaendnis.

  1. Der Unterschied zwischen Verfassung und Grundgesetz

Verfassungen im vollen Sinn des Begriffs sind ein Akt der Selbstbestimmung einer    Gesellschaft über Zweck und Form ihrer politischen Einheit. Sie gehen auf deren Bürger als Quelle aller öffentlichen Gewalt zurück. Für Verfassungen gilt daher, daß sie vom Volk oder im Auftrag des Volkes beschlossen oder dem Volk zumindest zugeschrieben werden. Es ist der Souverän.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik wurde geschaffen, um die einheitliche Verwaltung der drei Westzonen sicherzustellen, siehe

http://www.verfassungen.de/de/de49/index.htm

3. Die Ministerpräsidenten werden den Landtagen der drei Zonen empfehlen, eine Vertretung (Parlamentarischer Rat) zu wählen, die die Aufgabe hat
a) ein Grundgesetz für die einheitliche Verwaltung des Besatzungsgebiets auszuarbeiten,
b) ein Wahlgesetz für eine auf allgemeinen und direkten Wahlen beruhende Volksvertretung zu erlassen.
Die Beteiligung der Länderregierungen an den Beratungen des Parlamentarischen Rates ist sicherzustellen.
Die Vertretung soll nach den ziffernmäßigen Vorschlägen des Dokuments Nr. I. gebildet werden und spätestens bis zum 1. September 1948 zusammentreten. Jedes Land stellt mindestens einen Vertreter; für mindestens 200 000 überschießende Stimmen wird ein weiterer Vertreter bestellt.

Das ist in Uebereinstimmung mit der Stellungnahme von Carlo Schmidt, wo er sagt:“ wir sind nicht hier um einen neuen Staat zu gruenden…….“,den Staat gab es schon, das Deutsche Reich, es hat 1945 nicht kapituliert, sondern nur die Wehrmacht, siehe Bundesverfassungsgericht.

2. Die Einberufung einer deutschen Nationalversammlung und die Ausarbeitung einer Deutschen Verfassung sollen zurückgestellt werden, bis die Voraussetzungen für eine gesamtdeutsche Regelung gegeben sind und die deutsche Souveränität in ausreichendem Maße wiederhergestellt ist.

Genau das ist es, warum wir bis heute keine Verfassung haben, es fehlt nach wie vor die Souveraenitaet, die noch nicht in ausreichendem Masse wiederhergestellt ist.

Das alles laesst sich unter einem Schluss zusammenfassen, das Grundgesetz, unter dem Besatzungstatut der 3 Westmaechte erstellt, war keine Verfassung, der Souveraen war nicht das Volk, es war eine Verwaltungsvorschrift, die nur mit Zustimmung der Siegermaechte Rechtskraft erlangte und deren Durchfuhrung den Regelungen des Besatzungstatuts unterlag, alles andere ist ein demokratisches Maentelchen das man ihnen verpasst hat. Zitat aus dem Besatzungsstatut:

2. Die Militärgouverneure werden die Ausübung ihrer vollen Machtbefugnisse wieder aufnehmen, falls ein Notstand die Sicherheit bedroht und um nötigenfalls die Beachtung der Verfassungen und des Besatzungsstatuts zu sichern.

In gleichem Masse verhaelt es sich mit der Verfassung der DDR, auch sie war  nur ein Grundgesetz fuer die Verwaltung der DDR und auch sie unterlag den Kontrollvorschriften des Besatzungsstatuts der UdSSR Besatzungsbehoerde.

Erklärung der Regierung der UdSSR über die Gewährung der Souveränität an die Deutsche Demokratische Republik

vom 25. März 1954

Die Regierung der Sowjetunion läßt sich unbeirrt von dem Bestreben leiten, zur Regelung des Deutschlandproblems in Übereinstimmung mit den Interessen der Festigung des Friedens und der Sicherung der nationalen Wiedervereinigung Deutschlands auf demokratischer Grundlage beizutragen.

Diesen Zielen sollen praktische Maßnahmen zur Annäherung Ost- und Westdeutschlands, die Durchführung freier gesamtdeutscher Wahlen und der Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland dienen.

Ungeachtet der Bemühungen der Sowjetunion wurden auf der vor kurzem durchgeführten Berliner Konferenz der Außenminister der vier Mächte keine Schritte zur Wiederherstellung der nationalen Einheit Deutschlands und zum Abschluß eines Friedensvertrages unternommen.

Angesichts dieser Lage und im Ergebnis von Verhandlungen der Sowjetregierung mit der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik hält es die Regierung der Sowjetunion für notwendig, schon jetzt, vor der Vereinigung Deutschlands und dem Abschluß eines Friedensvertrages, weitere Schritte zu unternehmen, die den Interessen des deutschen Volkes entgegenkommen, und zwar:

1. Die Sowjetunion nimmt mit der Deutschen Demokratischen Republik die gleichen Beziehungen auf wie mit anderen souveränen Staaten.

Die Deutsche Demokratische Republik wird die Freiheit besitzen, nach eigenem Ermessen über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten einschließlich der Frage der Beziehungen zu Westdeutschland zu entscheiden.

2. Die Sowjetunion behält in der Deutschen Demokratischen Republik die Funktionen, die mit der Gewährleistung der Sicherheit in Zusammenhang stehen und sich aus den Verpflichtungen ergeben, die der Sowjetunion aus den Viermächteabkommen erwachsen.

Die Sowjetregierung hat die Erklärung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zur Kenntnis genommen, daß sie die Verpflichtungen einhalten wird, die sich für die Deutsche Demokratische Republik aus dem Potsdamer Abkommen über die Entwicklung Deutschlands als eines demokratischen und friedliebenden Staates ergeben, sowie die Verpflichtungen, die mit dem zeitweiligen Aufenthalt sowjetischer Truppen auf dem Gebiet der DDR in Zusammenhang stehen.

3. Die Überwachung der Tätigkeit der staatlichen Organe der Deutschen Demokratischen Republik, die bisher vom Hohen Kommissar der Sowjetunion in Deutschland wahrgenommen wurde, wird aufgehoben.

In Übereinstimmung damit werden die Funktionen des Hohen Kommissars der Sowjetunion in Deutschland auf den Kreis der Fragen beschränkt, die mit der obengenannten Gewährleistung der Sicherheit und mit der Aufrechterhaltung der entsprechenden Verbindungen mit den Vertretern der Besatzungsbehörden der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und Frankreichs in den Fragen gesamtdeutschen Charakters in Zusammenhang stehen und die sich aus den vereinbarten Beschlüssen der vier Mächte über Deutschland ergeben.

Die Regierung der Sowjetunion ist der Ansicht, daß das Bestehen des „Besatzungsstatuts“, das von den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und Frankreich für Westdeutschland festgelegt wurde, nicht nur mit den demokratischen Prinzipien und den nationalen Rechten des deutschen Volkes unvereinbar ist, sondern unter den gegenwärtigen Verhältnissen, da es die Annäherung zwischen Ost- und Westdeutschland erschwert, auch eines der Haupthindernisse auf dem Wege zur nationalen Wiedervereinigung Deutschlands ist.


Quellen: Rechtsstellung Deutschlands (dtv 5552 Ausgabe 1985
Rauschning, Die Gesamtverfassung Deutschlands, S. 236-237
© 3. September 2000 – 13. April 2004

Mit dem Ueberleitungsvertrag von 1954 wurden zwar Rechte der Siegermaechte an die Bundesrepublik  zur Verwaltung uebertragen, aber ein Verzicht auf die von ihnen getroffenen Entscheidungs- und Kontrollfunktionen erfolgte nicht, auch nicht mit dem 2+4 Vertrag. Auch heute noch wirken die Rechtsverordnungen der Alliierten Besatzungsorgane, wie z.B. im Kriegswaffenkontrollgesetz, in den Stationierungsvereinbarungen mit den Siegermaechten u.a.m.. Die sogenannte volle Souveraenitaet des 2+ 4 Vertrages, auf die sich auch Kohl und Merkel so lautstark berufen gibt es bis heute nicht und um eine neue Verfassung Deutschlands haben sie sich gedrueckt und druecken sich noch heute, weil erst sie Souveraenitaet garantieren wuerde und in einem Friedensvertrag mit den alliierten Staaten und in Weiterfuehrung zur endgueltigen Streichung der Feindstaatenklausel aus der Uno-Charta.

Der HIntergedanke wird ihnen bestimmt nach den wenigen Saetzen, die ich noch hinzufuegen moechte , deutlich. Die Schaffung der Deutschen Einheit war Voraussetzung fuer die Schaffung eines europaeischen Bundesstaates, der sich Bundesrepublik Europa nenne sollte, Waehrungsunion, als Vorbereitung auf die politische und wirtschaftliche Union, EU-Verfassung und damit Verzicht der einzelnen Mitgliedslaender auf ihre staatliche Souveraenitaet, deswegen auch die Streichung des Artikels 23 aus dem Grundgesetz und Ersatz durch den heutigen EU Artikel 23, es gibt dann nur noch EU-Buerger und Deutschland wird zum 28. Bundesland mit den Rechten, die uns der Bund EU zugesteht.

http://www.faz.net/aktuell/politik/europaeische-union/europaeische-verfassung-der-vertrag-1228689.html

Da das 2006 nicht funktionierte wurden die Lissaboner Vertraege geschlossen, die Nationalstaaten hatten vorlaufig gesiegt, danke.