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Markus Meckel und das Grundgesetz

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Obwohl mir heute alles ein bisschen schwer fällt, zu Meckels Medienbeitrag muss man schon einiges sagen. Letzter DDR Außenminister, Theologe und Bürgerrechtskämpfer meldet sich aus der fast Vergessenheit zu einem Thema, welches niemand damals 1990 so richtig angehen wollte mit den Worten, streichen wir einfach den Vorläufigkeitsparagraphen, Artikel 146 aus den Grundgesetz und schon ist es eine neue Verfassung für ganz Deutschland.

Am Kopf kratzen ist angesagt, warum hat man das nicht schon 1990 getan?

Er selbst beantwortet diese Frage nicht, obwohl ich annehme, dass er die Antwort kennt. Seinen heutige Vorstoß begründet er mit den Worten: die offizielle Erklärung des Grundgesetzes zur dauerhaften Verfassung Deutschlands zu erklären, soll aus seiner Sicht helfen die Unzufriedenheit, vor allem in Ostdeutschland, abzubauen.

Diese Vereinfachung, könnte auch aus dem Munde unserer jetzigen Außenministerin stammen und entspricht offensichtlich dem damaligen Bildungsstand eines DDR Ministers nach der Wende, als Verhandlungspartner im Wiedervereinigungsprozess ungeeignet und mehr als 40 Jahre danach wenig Progression. Carlo Schmidt, einer der Väter des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sagte damals, wir sind hier nicht um eine Verfassung auszuarbeiten, er wusste um den Wert einer Verfassung und so entstand das Grundgesetz, als eine Art von Verwaltungsvorschrift unter dem Vetorecht der drei westlichen Alliierten. Carlo Schmid sagte auch, dass dieses Grundgesetz niemals einfach in seiner Form zu einer Verfassung erhoben werden kann, weil sein Zustandekommen nicht den den demokratischen Prinzipien einer Verfassung entspreche und so wurde der Artikel 146 eingefügt.

Schon 1990 trug Herr Meckel den Titel eines Bürgerrechtlers, aber der Titel allein macht es nun einmal nicht.

„Man kann mit einer Entscheidung der Regierung unzufrieden sein in Bezug auf eine konkrete Entscheidung. Aber die Demokratie an sich ist ungeheuer viel wer“, äußerte er gegenüber DPA.

Finden Sie meine lieben Leser einfach den Fehler.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146 

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

https://www.tagesspiegel.de/meinung/ddr-burgerrechtler-meckel-stosst-einheitsdebatte-an-die-verfassung-kann-immer-noch-besser-werden-10549279.html