Moderne Zensur praxisnah

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Wer es noch nicht mitbekommen hat, spätestens mit dem 15.04.2021 treten wir in eine neue Fase der staatlichen Regulierungen ein, die Landesmedienanstalten werden Zensurbehörden, auch für Benutzeroberflächen, praxisnaher geht es nicht mehr.

Praxisnahe Vorgaben für eine moderne Regulierung von Rundfunk und Internet

Erste Satzungen der Medienanstalten zur Konkretisierung des Medienstaatsvertrag treten heute in Kraft

Mehrere Satzungen zur Konkretisierung des seit November 2020 geltenden Medienstaatsvertrags (MStV) treten heute in Kraft. Der modernisierte Rechtsrahmen erfasst neben Rundfunk und rundfunkähnlichen Telemedien nun auch einfache, journalistisch-redaktionelle Telemedien, Medienintermediäre und Benutzeroberflächen. Die Gemeinschaft der Landesmedienanstalten hat in den letzten Monaten im Dialog mit der Branche eine Reihe von Satzungen erstellt. Nachdem die Zustimmung der Gremien aller 14 Landesmedienanstalten sowie die Veröffentlichung der einzelnen Satzungen in den Ländern erfolgt ist, treten nun die ersten Satzungen zum heutigen Tag in Kraft:

Mit der neuen Werbesatzung werden die staatsvertraglichen Anforderungen an die Erkennbarkeit der Werbung und Unterscheidbarkeit von redaktionellen Inhalten nicht nur für den Rundfunk, sondern erstmals auch für rundfunkähnliche Telemedien konkretisiert. Präzisiert wurden auch die neu eingeführten Regelungen über die Zulassungsfreiheit von Rundfunkangeboten. So wurden Kriterien für Angebote ausgeformt, die keiner Zulassung bedürfen, weil diese nur eine geringe Bedeutung für die Meinungsbildung entfalten oder im Durchschnitt von sechs Monaten weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzerinnen und Nutzer erreichen.

Weitere Satzungen, unter anderem zur Regulierung von Medienintermediären und Plattformen sowie zur Auffindbarkeit von Public Value Angeboten, sind in Arbeit.

Noch ist die Weise nicht verklungen und schon bekommen einige Blogger Post von der Landesmedienanstalt zur Anpassung ihrer veröffentlichten Beiträge.

Hier ein Auszug aus dem Blauen Boten:

Baden-Württembergische Landesmedienanstalt will mir 3 Artikel verbieten

Sie tun genau das, was ich beispielsweise in dem Artikel „Bloggen nur noch mit staatlicher Rundfunklizenz“ vorhergesagt hatte: Die Mediengesetze werden missbraucht, um unliebsame Nachrichten zu unterbinden. Und sie gehen dabei auch gegen Blogs vor. Wie üblich wurde man vor kurzem noch ausgelacht, wenn man darauf hinwies, wie üblich setzen Sie wenig später genau das um.

Die LFK will mir drei Artikel in der aktuellen Form verbieten. Einer der Artikel, die „angepasst“ werden sollen, ist der komplett übernommene Rubikon-Artikel „Transnationaler Staatsterrorismus“ von Ullrich Mies.

Ich solle auch Lager für „corona-positive“ (per Test „positiv gemachte“) Kinder in Italien nicht als „Lager zur Konzentration“ bezeichnen dürfen (obwohl es die Ausschreibung für diese Lager in Sardinien ja ganz offiziell gibt und sie ja tatsächlich dort konzentriert werden sollen). Die Existenz der Lager wird dabei auch gar nicht in Abrede gestellt! Die Wortwahl „stört“.

Ich habe heute – 29.4.2021 – das Einschreiben erhalten. Darin heißt es abschließend:

„Teilen Sie uns bis spätestens Freitag, 14.5.2021 mit, ob die genannten Beiträge angepasst wurden oder aus welchem Grund eine Anpassung unterbleibt“.

Ob professionell oder nicht, man unterscheidet bei der Auswahl der der Störenfriede nicht mehr nach Lizenzen, man unterscheidet nach Reichweite und nach Inhalten, die genehm oder nicht genehm sind.

Unzweifelhaft, die Anpassung der der staatstreuen Medien ist schon vollzogen, jetzt kommt der Rest dran, bis auch der Letzte die gendergerechte Sprache anwendet und das ist nur ein Beispiel.

Europa braucht ein eigenes Internet, die Forderung kennen wir, denn nur wer die Medienhoheit hat, hat auch das Mittel in der Hand die öffentliche Meinung so zu beeinflussen wie politisch gewünscht, wer nicht mitspielt wird abgeschaltet, reichweitenbegrenzt und eingeschüchtert, bis er aufgibt.

Ja, es gibt Meinungsfreiheit für den, der seine Meinung für sich behält, spricht man sie aber aus muss man natürlich mit Konsequenzen rechnen, da bleibt dann nur die Giordano Bruno Methode,

Mit größerer Furcht verkündet ihr vielleicht das Urteil gegen mich, als ich es entgegennehme“ („Maiori forsan cum timore sententiam in me fertis quam ego accipiam“) und wird auf dem Scheiterhaufen verbrannt,

oder man widerruft wie Galileo Galilei und murmelt im gehen und sie bewegt sich doch.

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